News zu sauberem Trinkwasser
Die Trinkwasserverordnung unterliegt strengen Regeln – und das ist auch gut so, denn sauberes Wasser ist essentiell für unsere Gesundheit. Hier erfahren Sie alle News rund um das Thema Trinkwasser. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Zweite Änderung der Trinkwasserverordnung vom 12.10.2012
Am 12.10.2012 hat der Bundesrat die zweite Änderung der Trinkwasserverordnung beschlossen. Der Gesetzestext wurde am 13.12.2012 veröffentlicht und ist somit rechtskräftig.
Im Wesentlichen bedeutet das:
- Eine Fristverlängerung für die erste Trinkwasseruntersuchung bis zum 31.12.2013,
- Eine Verlängerung der Untersuchungsintervalle auf mindestens einmal alle 3 Jahre,
- Die Anzeigepflicht einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung entfällt,
- Dem Gesundheitsamt muss nur dann Meldung erstattet werden, wenn Grenzwerte überschritten sind,
- Bei Überschreitung der Grenzwerte muss eine Gefährdungsanalyse erstellt werden.

Vierte Änderung der Trinkwasserverordnung vom 15.12.2017
Am 15.12.2017 wurde die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) durch die 4. Änderungsverordnung im Bundestag beschlossen. Sie trat bereits am 09.01.2018 in Kraft
Im Wesentlichen bedeutet das für Sie:
- Eine Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen muss künftig durch das Trinkwasserlabor an das Gesundheitsamt gemeldet werden (vgl. §15a TrinkwV);
- Die erste Untersuchung nach § 14b Abs. 1 der neuen Trinkwasserverordnung ist bei einer ab dem 9. Januar 2018 neu in Betrieb genommenen Wasserversorgungsanlage innerhalb von drei bis zwölf Monaten nach der Inbetriebnahme durchzuführen.